Montag, 4. August 2008
Es reicht
lanu, 14:59h
Jetzt, in dem Augenblick, in dem mein Internetzugang den Geist aufgegeben hat, erkläre ich diese Woche für gescheitert und beendet.
Montag, du kannst mich mal.
Montag, du kannst mich mal.
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saizew,
Montag, 4. August 2008, 18:49
(...) erkläre ich diese Woche für gescheitert und beendet (...)
Na, dann kann der Rest der Woche ja nur noch richtig "lustig" werden...
Ach ja, und dann heisst es wohl "Volle Deckung" in Deiner Umgebung ;-) *g*
http://de.wikipedia.org/wiki/I_don%27t_like_Mondays
Na, dann kann der Rest der Woche ja nur noch richtig "lustig" werden...
Ach ja, und dann heisst es wohl "Volle Deckung" in Deiner Umgebung ;-) *g*
http://de.wikipedia.org/wiki/I_don%27t_like_Mondays
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lanu,
Montag, 4. August 2008, 20:09
dieser woche fehlt zur perfektion nur noch ein blöder anwaltsbrief
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lord sinclair,
Montag, 4. August 2008, 20:43
Bitte sehr:
"Nutzlosbetreiber ./. Forenbetreiber
Ehrverletzende Äußerungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd zeigen wir in vorbezeichneter Angelegenheit an, die rechtlichen Interessen der Fa. *** CH-6300 Zug, Schweiz wahrzunehmen.
Ausweislich der Impressumsangaben nach § 6 TDG sind Sie Anbieter des Internetforums unter der Domain http://www.******.com
Wie meine Mandantin feststellen musste, sind in dem Internetforen einige Foreneinträge vorgenommen worden, die unwahre, ruf- und geschäftsschädigende schädigende Aussagen enthalten.
Es handelt hierbei um folgende Einträge unter der Rubrik “Betrugsversuch durch das “*******” (http://www.*****.com/****)
Darin wird meine Mandantin eines Betrugsversuches bezichtet und als Betrügerin dargestellt. Es wird behauptet, jeder Mitarbeiter meiner Mandantin sei dort ebenfalls ein Abzocker.
Unzutreffender Weise wird auch behauptet, gegen meine Mandantin wären zahlreiche (Zivil-)Klagen anhängig und meine Mandantin würde auch nach rechtmäßiger Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach Widerruf der Einzugsermächtigung noch Abbuchungen vornehmen.
Des weiteren wird fälschlicherweise behauptet meine Mandantin sei regelmäßig nicht zu erreichen, gäbe fremde Faxnummern an, und auch eMails erreichten niemanden bzw. würden nicht beantwortet werden. Auch die Internetpräsenz sein nicht erreichbar.
Diese Behauptungen sind nachweislich falsch.
Sie haben ferner einen persönlichen Eintrag in Ihr eigenes Forum geschrieben, daraus gehet hervor, sie würden würden angstvollst auf Mahnungen, Executer (GVZ), Inkassobüro, Beugehaft usw… warten und rieten allen Strafantrag und Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.
Darüber hinaus wird meine Mandantin als “Gauner” bezeichnet. Die Wertserrechnung der Produkte der *** würden sich an dem Maximalpreis einer Tankstelle irgendwo in der Wallachei ergeben.
Des weiteren werden Geschäftsverbindungen zu einer Fa. **-************* GmbH in Frankfurt am Main behauptet. Die zudem als “dreckige Firma” tituliert wird.
Wir fordern Sie daher auf, die obengenannten Foreneinträge unverzüglich zu löschen.
Es wird auf § 11 TDG hingewiesen, danach sind Diensteanbieter nur dann nicht für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, verantwortlich, wenn sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung offensichtlich wird und Sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die im oben genannten Forum veröffentlichten Artikel den Tatbestand der üblen Nachrede und weiterer Delikte verwirklichen.
Auf das Urteil LG Köln Urteil vom 26. November 2003 Az.: 28 O 706/02 wird ausdrücklich hingewiesen, danach kann Sie meine Mandantin als Anbieter des Forums auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen, falls Sie die Artikel weiterhin auf Ihrer Website dulden.
Mit freundlichen Grüßen
mööp-mööp
Rechtsanwalt
L.LM-Lawyer
Harvard-Diplom-Absolvent
Inhaber der Abmahnmedaille in Gold"
"Nutzlosbetreiber ./. Forenbetreiber
Ehrverletzende Äußerungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichernd zeigen wir in vorbezeichneter Angelegenheit an, die rechtlichen Interessen der Fa. *** CH-6300 Zug, Schweiz wahrzunehmen.
Ausweislich der Impressumsangaben nach § 6 TDG sind Sie Anbieter des Internetforums unter der Domain http://www.******.com
Wie meine Mandantin feststellen musste, sind in dem Internetforen einige Foreneinträge vorgenommen worden, die unwahre, ruf- und geschäftsschädigende schädigende Aussagen enthalten.
Es handelt hierbei um folgende Einträge unter der Rubrik “Betrugsversuch durch das “*******” (http://www.*****.com/****)
Darin wird meine Mandantin eines Betrugsversuches bezichtet und als Betrügerin dargestellt. Es wird behauptet, jeder Mitarbeiter meiner Mandantin sei dort ebenfalls ein Abzocker.
Unzutreffender Weise wird auch behauptet, gegen meine Mandantin wären zahlreiche (Zivil-)Klagen anhängig und meine Mandantin würde auch nach rechtmäßiger Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. nach Widerruf der Einzugsermächtigung noch Abbuchungen vornehmen.
Des weiteren wird fälschlicherweise behauptet meine Mandantin sei regelmäßig nicht zu erreichen, gäbe fremde Faxnummern an, und auch eMails erreichten niemanden bzw. würden nicht beantwortet werden. Auch die Internetpräsenz sein nicht erreichbar.
Diese Behauptungen sind nachweislich falsch.
Sie haben ferner einen persönlichen Eintrag in Ihr eigenes Forum geschrieben, daraus gehet hervor, sie würden würden angstvollst auf Mahnungen, Executer (GVZ), Inkassobüro, Beugehaft usw… warten und rieten allen Strafantrag und Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen.
Darüber hinaus wird meine Mandantin als “Gauner” bezeichnet. Die Wertserrechnung der Produkte der *** würden sich an dem Maximalpreis einer Tankstelle irgendwo in der Wallachei ergeben.
Des weiteren werden Geschäftsverbindungen zu einer Fa. **-************* GmbH in Frankfurt am Main behauptet. Die zudem als “dreckige Firma” tituliert wird.
Wir fordern Sie daher auf, die obengenannten Foreneinträge unverzüglich zu löschen.
Es wird auf § 11 TDG hingewiesen, danach sind Diensteanbieter nur dann nicht für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, verantwortlich, wenn sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung offensichtlich wird und Sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die im oben genannten Forum veröffentlichten Artikel den Tatbestand der üblen Nachrede und weiterer Delikte verwirklichen.
Auf das Urteil LG Köln Urteil vom 26. November 2003 Az.: 28 O 706/02 wird ausdrücklich hingewiesen, danach kann Sie meine Mandantin als Anbieter des Forums auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch nehmen, falls Sie die Artikel weiterhin auf Ihrer Website dulden.
Mit freundlichen Grüßen
mööp-mööp
Rechtsanwalt
L.LM-Lawyer
Harvard-Diplom-Absolvent
Inhaber der Abmahnmedaille in Gold"
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creezy,
Dienstag, 5. August 2008, 08:31
Worum du so bittest … ,-)
Aber lass mal, meine Woche ist so scheiße, dagegen ist ein futscher Internetzugang Fliegendreck gegen.
Aber lass mal, meine Woche ist so scheiße, dagegen ist ein futscher Internetzugang Fliegendreck gegen.
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