Sonntag, 1. Juli 2007

lanu

Linkstreik ausgesetzt
Der für morgen angekündigte Linkstreik wird ausgesetzt.

Das noch nicht schriftlich vorliegende Urteil des Oberlandesgerichts München erfährt aktuell unterschiedliche Deutungen.

Ich kann an dieser Stelle nicht klären, ob jemand, der sein Geld mit Pornos verdient, per se die Unwahrheit sagt oder ob Herr fastix nur ein Problem mit Gulli hat.

Es bleibt mir nur übrig, auf die Reaktion des beteiligten Heise Verlages zu warten, um dann den Linkstreik durchzuführen oder endgültig abzusetzen.

Sollte ich voreilige Schlüsse gezogen haben, möchte ich mich schon jetzt dafür entschuldigen. Ich habe grundsätzlich nie wirklich vor, einer Ente (Sollte es sich als eine solche erweisen) aufzusitzen.

Angesichts völlig wirrer Gerichtsurteile in Deutschland halte ich allerdings meine Reaktion und den angekündigten Linkstreik nicht für überzogen.

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die rotglut-deutung überzeugt mich nicht.

das gravenreuth-interesse an einer solchen veröffentlichung scheint mir weit hergeholt.

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Du solltest ihn ausgesetzt lassen. Den Richtern ist es völlig egal ob wir linken oder nicht. Wenn wir Glück haben, kennen sie das Wort.

Justiz ist übrigens Glückspiel mit gezinkten Würfeln.

Sollte verboten werden.

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Die unendliche Geschichte
Der Freiherr, der Fastix und ihre endlosen Wortgefechte auf Gulli, man muß das mal stundenlang nachlesen, um diese leidenschaftliche Feindschaft zu verstehen. Aber wer will es sich antun? Das Gulli und Co dabei Sympathien haben, verbittert die andere Seite um so mehr. Das nun Gulli mit seinen Seiten und Angeboten Kohle machen will, und genau weiß in welchen Genres die meißte Kohle zu holen ist im www., ist weder eine Überraschung, noch ein Skandal. Zur Erinnerung, Gulli.com ist eine Geschäftsidee, und Geschäftsideen beabsichtigen Kohle zu machen. Zudem gibt es streitbare und den Streit suchende Menschen online, und wehe wenn sich zwei gegenpolige gefunden haben. Es entstehen unendliche Geschichten, online und vor Gericht! Find ich gut das du abwartest lanu, das Teil kann sich sonstwohin entwickeln bei diesen Mitspielern.

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"Angesichts völlig wirrer Gerichtsurteile in Deutschland halte ich allerdings meine Reaktion und den angekündigten Linkstreik nicht für überzogen."

Zustimmung! Natürlich ist es schwer, sich ohne schriftliche Begründung des OLG-Urteils eine eigene Meinung zu bilden. Aber bereits das erstinstanzliche Urteil lässt schlimmes erahnen:

Auszug:
"Zur Ergänzung sei noch darauf verwiesen, dass der Beklagte nur einer Veröffentlichung der Bilder auf der verlinkten Internetseite zugestimmt hat. Auch wenn die Klägerin das Bild nicht in den Artikel nicht eingefügt hat, kommt die von der Klägerin gewählte Verlinkung im Fliesstext des Artikels (Realitätsverschiebung) einer Einfügung des Bildes in den Artikel sehr nahe und es spricht nach Auffassung des Gerichtes einiges dafür, eine solche Verlinkung einer Einfügung des Bildes in den Artikel, gleichzusetzen, mit der Folge, dass die Verlinkung auch nach § 823 Abs.1, § 22 KUG zu untersagen wäre."
(http://www.jurpc.de/rechtspr/20070100.pdf)

Wenn solche technisch völlig unterschiedlichen Handlungen von Gerichten/Richtern in ihrer praktischen Unkenntnis gleichgesetzt werden und per OLG-Urteil auch noch bestätigt werden, öffnet dies m.M. nach findigen und windigen Rechtsverdrehern und Winkeladvokaten Tür und Tor und schafft ganz bestimmt nicht mehr Rechtssicherheit!!!

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Na, Gott sei Dank ...

... der Linkstreit ist ausgesetzt. Puuh... da bin ich erleichtert.

Dann können ja jetzt wieder alle auf mich verlinken. Warum auch immer. :))

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Wenn ich in einem Buch einen Verweis auf eine Quelle angebe, kommt das dem Kopieren des ganzen Buches gleich? Oder ist das ein Unterschied, weil es länger dauert sich das Buch aus der Bibliothek oder bei Amazon zu bestellen, als auf den Link zu klicken?

Es wäre schön, wenn der Gesetzgeber hier mal Klarheit schafft und es nicht den Gerichten überlässt irgendwelche Schlüsse zu ziehen.

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ALLE AUF DIESE INTERNETSEITE!!! (NUR FÜR FUSSBALL BEGEISTERE)
http://www.veddelking.blogger.de



Viel Spaß!

PS: KOMMENTAR ABGEBEN...
VEDDELKING IST BESSER ALS "HEUL NICHT!"

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